Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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Einzelprokura:
Vandamme, Doreen, Springe, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.08.2024
Bödrich |
HRA 26739: wetreu Hannover Real Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, Devrientstr. 2, 30173 Hannover. Firma geändert, nun: Neue Firma: wetreu Hannover KG Steuerberatungsgesellschaft. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Schmitz, Dajana, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Schmitz, Dajana, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRA 26739: wetreu Hannover Real Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, Devrientstr. 2, 30173 Hannover. Einzelprokura: Schmitz, Dajana, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRA 26739: wetreu Hannover Real Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, Devrientstr. 2, 30173 Hannover. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.04.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 26739: wetreu Hannover Real Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, Devrientstr. 2, 30173 Hannover. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.03.2016 mit Ergänzung vom 20.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.03.2016/20.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.03.2016/20.04.2016 Teile des Vermögens (Gewerbliche Mandate) der wetreu Heinrich Brandes KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 26640) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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