HRB 711887:wetter.com GmbH, Konstanz, Reichenaustraße 19 a, 78467 Konstanz.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.06.2015 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wetter Fernsehen - Meteos GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 542070) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 711887:wetter.com GmbH, Konstanz, Reichenaustraße 19 a, 78467 Konstanz.Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kreuzer, Christoph, Singen Hohentwiel, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 711887:wetter.com GmbH, Konstanz, Reichenaustraße 19 a, 78467 Konstanz.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Meteos TV Holding GmbH", Unterföhring (Amtsgericht München HRB 153704) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 711887:wetter.com GmbH, Konstanz, Reichenaustraße 19 a, 78467 Konstanz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Reichenaustraße 19 a, 78467 Konstanz. Gegenstand: Die Entwicklung, Errichtung und der Betrieb von Internet-Websites und digitalen Fernsehkanälen, die die Themen Wetter und Reise zum Gegenstand haben oder Bezug zu diesen Themen haben, die Weiterverwertung der diesbezüglichen Inhalte sowie die damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich der Durchführung und Betreuung von Wetterproduktionen europäischer Fernsehsender. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Kreuzer, Christoph, Singen Hohentwiel, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Lipp, Markus, Eching, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Scheible, Jochen, Aalen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "wetter.com AG", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 541802), gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.