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c)
Nach Änderung:
Die Gesellschaft mit Sitz in Herne verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte
Zwecke der AO. Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung der Hilfe für behinderte
Menschen und die selbstlose Unterstützung
von Personen, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind. Der Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere durch die
Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung
von Werkstätten für behinderte Menschen,
die nach den Vorschriften des
Arbeitsförderungsgesetzes förderungsfähig
sind und Personen Arbeitsplätze bieten, die
wegen ihrer Behinderung nicht auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können,
sowie Einrichtungen für Beschäftigungs-
und Arbeitstherapie, die der Eingliederung
von behinderten Menschen dienen. Der
Satzungszweck wird ferner verwirklicht
insbesondere durch die planmäßige
Erbringung von Kooperationsleistungen an
andere steuerbegünstigte Körperschaften
im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich
durch Leistungen im Bereich der
Haustechnik, der Speisenversorgung,
Reinigung,
Immobilienüberlassung, Bereitstellung EDV
Infrastruktur und Büroausstattung des
Einkaufs und von Materiallieferungen an die
wewole WOHNEN gGmbH, die wewole
BETREUUNG gGmbH und den wewole
STIFTUNG e. V. Der Satzungszweck wird
ferner verwirklicht insbesondere durch die
planmäßige Einbeziehung von
Kooperationsleistungen von anderen
steuerbegünstigten Körperschaften im
Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch
Dienstleistungen des Finanz- und
Rechnungswesen, des Mahnwesen, des
Controllings, der Personalwirtschaft und
Personalverwaltung einschließlich
Lohnbuchhaltung, der Erbringung der
Geschäftsführung, des
Projektmanagements und Marketings, der
Überlassung von Personal, der
Liegenschafts- und Vermögensverwaltung,
der Einräumung von Lizenzrechten, der
Unternehmenskommunikation, der
Gestellung beratender Stabsstellen, des
Einkaufs und vonMateriallieferungen von
der wewole WOHNEN gGmbH, der wewole
BETREUUNG gGmbH und dem wewole
STIFTUNG e. V.
Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erfüllung
des vorgenannten Zwecks entsprechende
Unternehmen zu gründen oder sich an
solchen Unternehmen zu beteiligen, sofern
diese die Voraussetzung für die
Steuerbegünstigung erfüllen, sowie sich an
entsprechenden Einrichtungen zu beteiligen
oder sie zu errichten, Ihren
Geschäftsführern ist es gestattet, auch die
Geschäftsführung dieser Unternehmen
auszuüben. Die Gesellschaft kann zu dem
vorgenannten Zweck alle Geschäfte
eingehen, die ihr dienlich sind. Der Erwerb
von Grundbesitz ist zulässig. Die
Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des §
57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie
die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Gesellschafter
dürfen keine Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten.
Die Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Körperschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigterZwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wellenbrock, Rochus, Wassenberg, * ‒.‒.‒‒
Vertretungsbefugnis geändert, nunmehr:
Geschäftsführer:
Krüger, Anne, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes, eine Änderung in
§ 3 (Stammkapital/Geschäftsanteile), § 8 (Kündigung) und §
11 (Gesellschafterversammlung/Aufgaben), beschlossen. |
a)
23.09.2024
Wackerbeck |