HRA 725553: wf-INDUSTRIEBODEN GmbH & Co. KG, Ulm, Syrlinstraße 7, 89073 Ulm. Sitz verlegt; nun: Langenau. Änderung der Geschäftsanschrift: Ostener Kuften 20, 89129 Langenau.
HRA 725553: wf-INDUSTRIEBODEN GmbH & Co. KG, Ulm, Syrlinstraße 7, 89073 Ulm. (Der Verkauf von und die Beratung über Betonböden aller Art sowie der Handel mit Baustoffen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Syrlinstraße 7, 89073 Ulm. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: wf-INDUSTRIEBODEN Verwaltungs GmbH, Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 735550), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "wf-INDUSTRIEBODEN GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 4286) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4286: wf-INDUSTRIEBODEN GmbH, Ulm, Syrlinstraße 7, 89073 Ulm. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 04.08.2017 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "wf-INDUSTRIEBODEN GmbH & Co. KG", Ulm (Amtsgericht Ulm HRA 725553) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
wf-INDUSTRIEBODEN GmbH, Ulm, Julius-Leber-Weg 14, 89075 Ulm. Neue Geschäftsanschrift: Syrlinstraße 7, 89073 Ulm.