HRB 742934: wiaton GmbH, Bisingen, Onstmettinger Str. 51, 72406 Bisingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 742934:wiaton GmbH, Bisingen, Onstmettinger Str. 51, 72406 Bisingen.Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Mordhorst, Santiago Elias, Bisingen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Mordhorst, Santiago Elias, Bisingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
wiaton GmbH, Bisingen, Onstmettinger Str. 51, 72406 Bisingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2012. Geschäftsanschrift: Onstmettinger Str. 51, 72406 Bisingen. Die Montage, Wartung und Reinigung von Photovoltaikanlagen, den Vertrieb von Photovoltaikanlagen und Kleinwindkraftanlagen sowie die Koordination und Organisation von Projekten sowie weitere Tätigkeiten, die nicht die Genehmigung durch eine Behörde benötigen. Die Geschäftsführung sowie die Beteiligung an Unternehmen aller Art, die keine behördliche Genehmigung erfordert. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Mordhorst, Santiago Elias, Bisingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Mordhorst, Santiago Elias, Bisingen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "wiaton e.K., Inhaber: Elias Mordhorst", Bisingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 725724) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 27.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.