wika AG, Hannover, Brüsseler Str. 3, 30539 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden wika KV AG am 15.12.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
wika AG, Hannover, Brüsseler Str. 3, 30539 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage mit der wika KV AG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 203622) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
wika AG, Hannover, Brüsseler Str. 3, 30539 Hannover. Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 24.10.2011 eingereicht worden. Danach soll die wika AG in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 203800) als übertragender Rechtsträger mit der wika KV AG in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 203622) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können sich an die wika AG, Brüsseler Str. 3, 30539 Hannover wenden..
wika AG, Hannover, Brüsseler Str. 3, 30539 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlussses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2011 mit der wika Makler GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 203616) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
wika AG, Hannover, Brüsseler Str. 3, 30539 Hannover. Die Hauptversammlung vom 16.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 4 (Stammaktien und Vorzugsaktien) beschlossen. Die Kapitalerhöhung um 6.625,00 EUR ist durchgeführt. Grundkapital: 59.625,00 EUR. Die Hauptversammlung vom 16.06.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 6.625,00 EUR beschlossen.
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