HRB 200597: winwerk GmbH, Göttingen, Bahnhofsallee 1b, 37081 Göttingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SerNet Service Network GmbH am 14.05.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 200597: winwerk GmbH, Göttingen, Bahnhofsallee 1b, 37081 Göttingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.04.2018 mit der SerNet Service Network GmbH mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen, HRB 2816) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 200597:winwerk GmbH, Göttingen, Bahnhofsallee 1b, 37081 Göttingen.Prokura erloschen: Bebnowski, Christina, Göttingen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Jung, Reinhild, Arenshausen, * ‒.‒.‒‒.
winwerk GmbH, Göttingen, Bahnhofsallee 1b, 37081 Göttingen. Personenbezogene Daten von Amts wegen geändert, nun: Einzelprokura: Bebnowski, Christina, Göttingen, * ‒.‒.‒‒.
winwerk GmbH, Göttingen, Bahnhofsallee 1b, 37081 Göttingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2011 mit der All-Exchange GmbH mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen, HRB 3345) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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