HRB 741219: wipfler & partners GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Wiesloch, Heidelberger Straße 43, 69168 Wiesloch. Bestellt als Geschäftsführer: Ebert, Frank Werner, Dielheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 741219: wipfler & partners GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Wiesloch, Heidelberger Straße 43, 69168 Wiesloch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2021. Geschäftsanschrift: Heidelberger Straße 43, 69168 Wiesloch. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG einschließlich der Treuhandtätigkeiten sowie die Beteiligung an weiteren Steuerberatungsgesellschaften einschl. der Ausübung einer Komplementärstellung bei solchen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Stepholt, Ralf, Neckargemünd, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft "WIPFLER & PARTNER Steuerberater PartG mbB", Walldorf (Amtsgericht Mannheim PR 700255) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.