HRB 166663 B: wisercall GmbH, Berlin, c/o Confidia GmbH, Grünberger Straße 54, 10245 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach französischem Recht wurden am 16.11.2017 als gegeben festgestellt. Die Eintragung der Verschmelzung in das französische Register erfolgte am 14.12.2017. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 166663 B: wisercall GmbH, Berlin, c/o Confidia GmbH, Grünberger Straße 54, 10245 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 06.04.2017 mit der Hydrane S.A.S mit Sitz in Paris/Frankreich (eingetragen im Registre du Commerce et des Sociétés, Paris, Registernummer 808515209) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 166663 B: wisercall GmbH, Berlin, c/o Confidia GmbH, Grünberger Straße 54, 10245 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: 1. Die Gesellschaft hat gemäß § 122d Satz 1 UmwG den Plan vom 06. April 2017 zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die HYDRANE SAS mit Sitz in Paris, Frankreich, eingereicht. Weiter wird gemäß § 122d Satz 2 Umwandlungsgesetz bekannt gemacht: 2. An der geplanten grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt die wisercall GmbH (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht) mit Sitz in Berlin, Deutschland, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 166663 B, als übertragender Rechtsträger und die HYDRANE SAS (eine Société par actions simplifiée nach französischem Recht) mit Sitz in Paris, Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Paris des Handelsgerichts Paris 808515209. 3. a) Die Rechte der Gläubiger der wisercall GmbH als übertragende Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten wisercall GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger haben ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan der wisercall GmbH nach § 122j UmwG als bekannt gemacht gilt, nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf Forderungen zu, die im Zeitraum von 15 Tagen vor oder nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Die Anmeldung der Forderung muss deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Der Rechtsgrund der Forderung ist anzugeben. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst grundsätzlich keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherungsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Sicherheit ist in der Regel durch Bürgschaften, Hinterlegung von Wertpapieren oder Grundpfandrechte bzw. Schiffshypotheken zu leisten. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der wisercall GmbH unter deren Geschäftsanschrift, wisercall GmbH c/o Confidia GmbH, Grünberger Straße 55, 10245 Berlin, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der Adresse HYDRANE SAS, 23 Rue Blondel, 75002 Paris, Frankreich, eingeholt werden. Die wisercall GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der HYDRANE SAS, Paris, Frankreich, also der übernehmenden Gesellschaft, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der wisercall GmbH entfallen. b) Die Rechte der Gläubiger der HYDRANE SAS als übernehmende Gesellschaft ergeben sich aus den Artikeln L.236-14 Abs. 1 und R.236-8 Code de Commerce. Danach steht den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, soweit ihre Forderungen vor Veröffentlichung des Verschmelzungsplans entstanden sind, ein 30-tägiges Widerspruchsrecht (Beginn des Fristlaufs mit Veröffentlichung des Verschmelzungsplans) zu. Der Widerspruch ist gemäß R.236-8 Code de Commerce beim zuständigen Handelsgericht einzulegen. Besondere Einzelheiten dazu und zum Verfahrensablauf sind nicht vorgesehen. Ein Widerspruch wird entweder durch gerichtliche Entscheidung abgelehnt oder ihm wird stattgegeben und die Zahlung oder die Stellung ausreichender Zahlungssicherheiten durch die Gesellschaft angeordnet. Erfolgt daraufhin keine Bezahlung der Forderung oder keine Stellung einer Sicherheit, ist die Verschmelzung gegenüber dem widersprechenden Gläubiger unwirksam und kann diesem nicht entgegengehalten werden. Der Widerspruch hindert nicht die Durchführung der Verschmelzung. Zu den Rechten der Minderheitsgesellschafter der HYDRANE SAS: Die für die grenzüberschreitende Verschmelzung geltenden Rechtsbestimmungen der Artikel L.236-25 und R.236-13 ff. Code de Commerce enthalten keine speziellen Regelungen zum Schutz der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft. Nach Artikel L.236-27 und R.236-16 Code de Commerce müssen bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen die Gesellschafter auch bei einer "vereinfachten" Verschmelzung auf die 100%-ige Muttergesellschaft mindestens einen Monat vor der Gesellschafterversammlung, die über die Verschmelzung und deren Modalitäten entscheidet, in Form eines von der Unternehmensleitung zu erstellenden Berichts über die Modalitäten der geplanten Verschmelzung informiert werden und können etwaige Vorbehalte oder Änderungsanträge in der Versammlung vorbringen. Anfechtbarkeit und Nichtigkeit des Verschmelzungsbeschlusses richten sich nach den für die jeweilige Gesellschaftsform allgemein geltenden gesetzlichen oder satzungsgemäßen Bestimmungen für die Nichtigkeit und die Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen nach französischem Recht. Vollständieg Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gklläubiger und der Gesellschafter können kostenlos eingeholt werden bei der HYDRANE SAS, 23 Rue Blondel, 75002 Paris Frankreich.
HRB 166663 B: Firma / Name vormals: Kronen zweitausend99 GmbH, Berlin, c/o Confidia GmbH, Grünberger Straße 54, 10245 Berlin. Firma: wisercall GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Confidia GmbH, Grünberger Straße 54, 10245 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung von Technologie betreffend den Verkauf von Werbeflächen im Internet. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Zander, Kerstin; Geschäftsführer: 2. Nathan, Daniel Eli, * ‒.‒.‒‒, Sucy-en-Brie/Frankreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.06.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand).
HRB 166663 B: Kronen zweitausend99 GmbH, Berlin, Kronenstraße 73, 10117 Berlin. Firma: Kronen zweitausend99 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kronenstraße 73, 10117 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Zander, Kerstin, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.03.2015