withtec GmbH, Neuss (Hellersbergstraße 2 a, 41460 Neuss). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden withtec GmbH & Co. KG am 24. Januar 2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
withtec GmbH, Neuss (Hellersbergstraße 2 a, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05. Januar 2007 im Wege des Formwechsels in die withtec GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.