Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
a)
wohl & tätig GmbH
c)
die Erbringung von
Beratungsdienstleistungen für Stifter,
Spender und steuerbegünstigte Stiftungen
und andere steuerbegünstigte
Organisationen im In- und Ausland,
insbesondere auch in Hinsicht auf die
effiziente Verwendung der gemeinnützigen
Mittel. Die Gesellschaft ist zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt,
die den Unternehmensgegenstand fördern
können. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
Ziffer 1 und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit
ihr die Änderung der Firma und des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurden § 3
(Stammkapital und Stammeinlagen) und § 6
(Gesellschafterversammlung) geändert. |
a)
21.08.2024
Berge |
HRB 10382: panta rhei Stiftungsberatungs GmbH, Mannheim, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim. Sitz verlegt; nun: Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB - 43702). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 43702: panta rhei Stiftungsberatungs GmbH, Bielefeld, Schloßhofstraße 1, 33615 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2005 mit Änderung vom 11.08.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) Abs. (2) und mit ihr die Sitzverlegung von Mannheim (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 10382) nach Bielefeld beschlossen. Geschäftsanschrift: Schloßhofstraße 1, 33615 Bielefeld. Gegenstand: Die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen für steuerbegünstigte Stiftungen und andere steuerbegünstigte Organisationen, insbesondere die Tätigkeit als Rechtsträger für nichtrechtsfähige Stiftungen. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Timmer, Karsten, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Helvin Stiftungsberatungs GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 10381) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 10382: panta rhei Stiftungsberatungs GmbH, Mannheim, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Helvin Stiftungsberatungs GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 10381) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.