x-cruiting GmbH, Karlsruhe (Kriegsstr. 260, 76135 Karlsruhe). Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "rischcon GmbH", Mörfelden-Walldorf (Amtsgericht Darmstadt HRB 54933) am 08.05.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
x-cruiting GmbH, Karlsruhe (Kriegsstr. 260, 76135 Karlsruhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2006. Gegenstand: Die Unterstützung von Firmen bei der Beschaffung von Personal, bei der direkte und indirekte Rekrutierungsmöglichkeiten (Agenturgeschäft) zur Unterstützung herangezogen werden, sowie die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung von Firmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Knoch, Oliver, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs Personalmarketing aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "rischcon GmbH", Mörfelden-Walldorf (Amtsgericht Darmstadt HRB 54933) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 19.12.2006 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2006. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.