HRA 21308: zeta concept Wolfram Ziebart e.K., Straßenhaus, Lindenstr. 14, 56587 Straßenhaus. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 21308: zeta concept Wolfram Ziebart e.K., Straßenhaus, Lindenstr. 14, 56587 Straßenhaus. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Neuwied (21 IN 89/13) vom 21.04.2022 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
zeta concept Wolfram Ziebart e.K., Straßenhaus, Lindenstr. 14, 56587 Straßenhaus. (die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Sportartikeln aller Art, Werbeartikeln und ähnlichen Artikeln, der Handel und der Vertrieb von Drucksystemen, EDV Hard- und Software, die Durchführung damit verbundener Beratungen und Dienstleistungen, die Vergabe entsprechender Franchiselizenzen sowie darüber hinaus das Bedrucken und Veredeln verschiedenster Materialien mit unterschiedlichsten Verfahren.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Lindenstr. 14, 56587 Straßenhaus. Inhaber: Ziebart, Wolfram Hugo, Kurtscheid, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der zeta concept GmbH mit Sitz in Straßenhaus (Amtsgericht Montabaur HRB 13417 ) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.10.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.10.2012 als Ganzes übernommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.