HRB 58734: zooland Music GmbH, Köln, Girlitzweg 30, 50829 Köln. Einzelprokura: Peifer, Yann, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 58734: zooland Music GmbH, Köln, Girlitzweg 30, 50829 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Peifer, Yann Klemens, Köln, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Knappe, Christian, Köln, * ‒.‒.‒‒.
zooland Music GmbH, Köln (Girlitzweg 30, 50829 Köln). Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Peifer, Yann Klemens, Köln, * ‒.‒.‒‒; Reuter, Manuel, Bonn, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
zooland Music GmbH, Köln (Girlitzweg 30, 50829 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2006, mit Änderung vom 19.09.2006. Gegenstand: die Auswertung und Vermarktung von nationalen und internationalen Künstlerrechten und verwandten Produkten insbesondere durch die Veröffentlichung von Tonträgern auf ZOOLAND Records (Plattenfirma) sowie alle damit verbundenen Nebentätigkeiten. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Peifer, Yann Klemens, Köln, * ‒.‒.‒‒; Reuter, Manuel, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der zooland Music oHG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 24256) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlungen vom 28.08.2006 und 19.09.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.