HRA 27819 HB: BLG AutoTerminal Bremerhaven GmbH & Co. KG, Bremerhaven, Senator-Borttscheller-Str. 1, 27568 Bremerhaven. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens (Geschäftsbetrieb) der BLG AutoTerminal Bremerhaven GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRA 4006 BHV) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
27568 Bremerhaven
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Amtsgericht: Bremen
Rechtsform: GmbH & Co. KG