Baustoffwerke Neetze GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Neetze, Fraaschweg 1, 21398 Neetze. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SP-Beton GmbH & Co. KG am 07.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Baustoffwerke Neetze GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Neetze, Fraaschweg 1, 21398 Neetze. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2012 mit der SP-Beton GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Lauenburg/Elbe (Amtsgericht Lübeck HRA 477-SB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Baustoffwerke Neetze GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Neetze, Fraaschweg 1, 21398 Neetze. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: SP-Beton GmbH, Lauenburg/Elbe (Amtsgericht Lübeck HRB 641 SB). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: A.D.M. Betonwerke Lauenburg GmbH, Lauenburg (Amtsgericht Lübeck HRB 1476 SB).
Baustoffwerke Neetze GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Neetze, Fraaschweg 1, 21398 Neetze. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2011 mit der Schmidt & Peters Mobilien-GmbH & Co. KG mit Sitz in Lauenburg/Elbe (Amtsgericht Lübeck HRA 4563 HL) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Baustoffwerke Neetze GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Neetze, Fraaschweg 1, 21398 Neetze. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Betonwerk Lüneburg GmbH, Neetze (AG Lüneburg HRB 133). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: A.D.M. Betonwerke Lauenburg GmbH, (Amtsgericht Lübeck HRB 1476 SB), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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