Bernhard Schröer GmbH & Co. KG, Beckum, (Wilhelmstr. 60, 59269 Beckum).Ausgeschieden im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung auf die Schröer Verwaltungs GmbH, Beckum, als Persönlich haftender Gesellschafter: Hoffmeier & Brandherm Verwaltungs GmbH, Beckum (Münster HRB 7024).
Bernhard Schröer GmbH & Co. KG, Beckum (Wilhelmstr. 60, 59269 Beckum). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hoffmeier & Brandherm Verwaltungs GmbH, Beckum (Münster HRB 7024). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 mit Nachtrag vom 06.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2006 mit der Hoffmeier & Brandherm GmbH & Co. KG mit Sitz in Beckum (Münster, HRA 5602) verschmolzen. Nicht eingetragener Hinweis: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.