HRA 43671: Dom Immobilien 4/6/7 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, c/o CB Equity Investor Services GmbH, Theatinerstr. 29/IV, 80333 München. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Dom Immobilien Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78850). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Dom Immobilien 4/6/7 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, c/o Equity Trust Deutschland GmbH, Widenmayerstr. 16, 80538 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o CB Equity Investor Services GmbH, Theatinerstr. 29/IV, 80333 München.
Dom Immobilien 4/6/7 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, c/o Equity Trust Deutschland GmbH, Widenmayerstr. 16, 80538 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Equity Trust Deutschland GmbH, Widenmayerstr. 16, 80538 München.
Dom Immobilien 4/6/7 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Neue Mainzer Str. 52, 60311 Frankfurt am Main, Gegenstand des Unternehmens ist das langfristige Halten, Verwalten sowie die Vermietung von Immobilien. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Dom Immobilien Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78850), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Dom Immobilien 4/6/7 GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 101948 B). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.