FBS Fleisch-Bearbeitungs-Service GmbH & Co. KG, Saarlouis, Lilienthalstraße 9, 66740 Saarlouis. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.04.2013 mit der FBS Geschäftsführungs GmbH, nach Umfirmierung nun FBS GmbH, mit dem Sitz in Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16464) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 13.06.2013 wirksam geworden. Der Rechtsträger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66740 Saarlouis
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH & Co. KG