GIMMO II GmbH & Co. KG, Reit im Winkl, Birnbacher Str. 36, 83242 Reit im Winkl. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: GIMMO Verwaltungs GmbH, Reit im Winkl (Amtsgericht Traunstein HRB 15637). Die Gesellschaft ist aufgelöst, die Firma ist erloschen.
GIMMO II GmbH & Co. KG, Reit im Winkl, Birnbacher Str. 36, 83242 Reit im Winkl. Geschäftsanschrift: Birnbacher Str. 36, 83242 Reit im Winkl. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Gneuß, Oliver, Surberg, * ‒.‒.‒‒.
GIMMO II GmbH & Co. KG, Reit im Winkl (Birnbacher Str. 36, 83242 Reit im Winkl, Gegenstand: Halten und Verwalten eigenen Vermögens aller Art, insbesondere auch dessen Verpachtung und Vermietung an verbundene Unternehmen oder Dritte sowie das Bebauen, Verkaufen und Veräußern von Grundbesitz und Anlagen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GIMMO Verwaltungs GmbH, Reit im Winkl (AG Traunstein HRB 15637), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen "GIMMO GmbH & Co. KG" (künftig "GIMMO I GmbH & Co. KG") mit dem Sitz in Reit im Winkl (AG Traunstein HRA 8389). Die Abspaltung ist wirksam geworden mit der Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2006. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.