HRA 5641: Hagelstein Architekten GmbH & Co. KG, Krefeld, Maysweg 17, 47918 Tönisvorst. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.07.2020 mit der Hagelstein Architekten Verwaltungs GmbH mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRB 11696) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 5641: Hagelstein Architekten GmbH & Co. KG, Krefeld, Maysweg 17, 47918 Tönisvorst. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hagelstein Architekten Verwaltungs GmbH am 19.08.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 5641: db Dipl.-Ing. Dieter Berten.Architekten. GmbH & Co. KG, Krefeld, Maysweg 17, 47918 Tönisvorst. Firma geändert in Neue Firma: Hagelstein Architekten GmbH & Co. KG. Nach Firmenänderung, nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Hagelstein Architekten Verwaltungs GmbH, Krefeld (AG Krefeld HRB 11696), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hagelstein, Sandra, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5641: db Dipl.-Ing. Dieter Berten.Architekten. GmbH & Co. KG, Krefeld, Schlosserstraße 63, 47809 Krefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Maysweg 17, 47918 Tönisvorst.
HRA 5641:db Dipl.-Ing. Dieter Berten.Architekten. GmbH & Co. KG, Krefeld, Schlosserstraße 63, 47809 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2014 mit der db Baupartner Verwaltungs GmbH mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRB 11760) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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