Heidelberger Beton Thüringen GmbH & Co.KG, Saalfeld (Remschützer Straße 52, 07318 Saalfeld). Aufgrund Verschmelzung mit der Heidelberger Beton GmbH, Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 330562) ausgeschieden: Persönlich haftende Gesellschafterin: Heidelberger Beton Thüringen Verwaltungs-GmbH, Saalfeld (Amtsgericht Jena HRB 203439). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist ohne Liquidation erloschen.
Heidelberger Beton Thüringen GmbH & Co.KG, Saalfeld (Remschützer Straße 52, 07318 Saalfeld). Die TBG Transportbeton Mittelsachsen Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 22316), die TBG Transportbeton Oberottendorf Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Oberottendorf (Amtsgericht Dresden HRB 7697), die TBG Transportbeton Thüringen Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Arnstadt (Amtsgericht Jen HRB 101611), die betotech Lausitz Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Zittau (Amsgericht Dresden HRB 2964), die BVG Beratungs- und Verwaltungsbeteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Korbußen (Amtsgericht Jena HRB 208762), die Transportbetonwerk Sand Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Sand am Main (Amtsgericht Bamberg) und die BWG Betonwerke Himmelsberg (Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Schweinitz (Amtsgericht Stendal HRB 11775) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Heidelberger Beton Thüringen GmbH & Co.KG, Saalfeld (Remschützer Straße 52, 07318 Saalfeld). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: TBG Transportbeton Mittelsachsen Verwaltungs-GmbH, Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 22316); TBG Transportbeton Oberottendorf Verwaltungs-GmbH, Oberottendorf (Amtsgericht Dresden HRB 7697). Die TBG Transportbeton Mittelsachsen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRA 5606) und die TBG Transportbeton Oberottendorf GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Oberottendorf (Amtsgericht Dresden HRA 1194) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Heidelberger Beton Thüringen GmbH & Co.KG, Saalfeld (Remschützer Straße 52, 07318 Saalfeld). Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: TBG Transportbeton Mittelsachsen Verwaltungs-GmbH, Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 22316); TBG Transportbeton Oberottendorf Verwaltungs-GmbH, Oberottendorf (Amtsgericht Dresden HRB 7697).
Heidelberger Beton Thüringen GmbH & Co.KG, Saalfeld (Remschützer Straße 52, 07318 Saalfeld). Die TBG Transportbeton Wilsdruff Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Wilsdruff (Amtsgericht Dresden HRB 4163) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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