HRA 20962: Hermann Funk Nachf. GmbH & Co. K.G., Düsseldorf, Fichtenstraße 46, 40233 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ZITEC Industrietechnik GmbH am 01.10.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 20962: Hermann Funk Nachf. GmbH & Co. K.G., Düsseldorf, Fichtenstraße 46, 40233 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.09.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.09.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.09.2015 mit der ZITEC Industrietechnik GmbH mit Sitz in Plattling, (AG Deggendorf, HRB 1914) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
August Hahn GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Fichtenstraße 46, 40233 Düsseldorf. Neue Firma: Hermann Funk Nachf. GmbH & Co. K.G. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.07.2010 mit der Hermann Funk Nachf. GmbH & Co. K.G. mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 2544) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
August Hahn GmbH & Co. KG, Neuss, Fichtenstraße 46, 40233 Düsseldorf.Nach Sitzverlegung nunmehr (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 20962) Düsseldorf. Geschäftsanschrift: Fichtenstraße 46, 40233 Düsseldorf.
August Hahn GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Fichtenstraße 46, 40233 Düsseldorf.(Vertrieb von Kugellagern, Wälzlagern und sonstigen technischen Industriebedarfsartikeln.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fichtenstraße 46, 40233 Düsseldorf. Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft alleine. Der persönlich haftenden Gesellschafterin kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie zwischen der Gesellschaft und anderen Gesellschaften, an denen die persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: Helmstädter Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 4353), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Neuss (bisher AG Neuss, HRA 2058) nach Düsseldorf verlegt.