Hermann Funk Nachf. GmbH & Co. K.G., Düsseldorf, Fichtenstraße 46, 40233 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden August Hahn GmbH & Co.KG, nach Firmenänderung nunmehr Hermann Funk Nachf. GmbH & Co.K.G., am 06.10.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hermann Funk Nachf. GmbH & Co. K.G., Düsseldorf, Fichtenstraße 46, 40233 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.07.2010 mit der August Hahn GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 20962) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hermann Funk Nachf. KG. Werkzeuge - Maschinen - GmbH. & Co. -, Düsseldorf, Fichtenstraße 46, 40233 Düsseldorf.Neue Firma: Hermann Funk Nachf. GmbH & Co. K.G. Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft alleine. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie zwischen der Gesellschaft und anderen Gesellschaften, an denen die persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr persönlich haftender Gesellschafter: Helmstädter Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 4353), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.