Hildburg Ströcker e. K., Nordedewecht, Logenring 7, 26188 Edewecht. Der Inhaber hat das Vermögen der Hildburg Ströcker Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Edewecht (Amtsgericht Oldenburg HRB 120152) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.03.2011 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: eK