HRA 207: KANN-Beton GmbH & Co. KG, Leipzig, Plautstraße 52, 04179 Leipzig. Die BERGMANN KANN Beton GmbH mit dem Sitz in Penig (Amtsgericht Chemnitz, HRB 22346) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger jeweils vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
KANN-Beton GmbH & Co. KG, Leipzig, Plautstraße 52, 04179 Leipzig.Geschäftsanschrift: Plautstraße 52, 04179 Leipzig. Änderung Vertretungsbefugnis Persönlich haftender Gesellschafter: Rheinische Kies-Verwaltungsgesellschaft mbH, Urmitz (Amtsgericht Koblenz HRB 10779), nunmehr mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
KANN-Beton GmbH & Co. KG, Leipzig, (Plautstr. 52, 04179 Leipzig).Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: KANN Beton Elbe-Saale-Mulde Verwaltungs-GmbH, Dessau (Amtsgericht Stendal HRB 14093).
KANN-Beton GmbH & Co. KG, Leipzig, (Plautstr. 52, 04179 Leipzig).Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: KANN Beton Elbe-Saale-Mulde Verwaltungs-GmbH, Dessau (Amtsgericht Stendal HRB 14093). Sitz und Registerstelle geändert, von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Rheinische Kies-Verwaltungsgesellschaft mbH, Urmitz (Amtsgericht Koblenz HRB 10779). Die KANN Beton Elbe-Saale-Mulde GmbH & Co KG mit dem Sitz in Dessau (Amtsgericht Stendal HRA 10684) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger jeweils vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.