HRA 460: KATHREIN-WERKE KG, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Kathrein, Anton, Brannenburg, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: KATHREIN SE, Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 24848). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 460: KATHREIN-WERKE KG, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Prokura erloschen: Pflitsch, Markus, Dietramszell OT Linden, * ‒.‒.‒‒.
HRA 460: KATHREIN-WERKE KG, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Ziems, Hans-Joachim, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRA 460: KATHREIN-WERKE KG, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Prokura erloschen: Ullmann, Frank, Rimsting, * ‒.‒.‒‒.
HRA 460: KATHREIN-WERKE KG, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die KATHREIN Financial Services GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 25267) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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