Müller-Omicron GmbH & Co. KG, Lindlar (Schlosser Strasse 1, 51789 Lindlar). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: OMICRON-DENTAL-Verwaltungs GmbH, Lindlar (Köln 53575). Nach Firmenänderung (bisher: Müller-Dental-Verwaltungs GmbH): Persönlich haftender Gesellschafter: Müller-Omicron Verwaltungs GmbH, Lindlar (AG Köln, HRB 53557).
Müller-Dental GmbH & Co. KG, Lindlar (Schlosserstrasse 1, 51789 Lindlar). Nach Firmenänderung: Neue Firma: Müller-Omicron GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: OMICRON-DENTAL-Verwaltungs GmbH, Lindlar (Köln HRB 53575). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.01.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.01.2007 mit der OMICRON-DENTAL GmbH & Co. KG mit Sitz in Lindlar (AG Köln HRA 22276) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.