Solventa Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Düsseldorf, (Charlottenstraße 43, 40210 Düsseldorf).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Solventa Inkasso GmbH & Co. KG (neue Firma: Solventa Wirtschaftsinformationen & Inkasso GmbH & Co. KG) am 09.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Solventa Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Charlottenstraße 43, 40210 Düsseldorf). Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Solventa Wirtschaftsinformationen Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (AG Mönchengladbach HRB 4958). Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: Solventra Inkasso Beteiligungsgeselllschaft mbH, Mönchengladgach (AG Mönchengladbach HRB 5136). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Solventa Inkasso GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 12474) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.