Solventa Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, (Konstantinstraße 387, 41238 Mönchengladbach).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Solventa Wirtschaftsinformationen & Inkasso GmbH & Co. KG am 09.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Solventa Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Mönchengladbach (Konstantinstraße 387, 41238 Mönchengladbach). Nach Verschmelzung ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Solventa Wirtschaftsinformationen Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 4958). Nach Verschmelzung mit der Solventa Wirtschaftsinformationen Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 4958) eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Solventa Inkasso Beteiligungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 5136). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der Solventa Inkasso GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf, (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 12474) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.