HRA 3936: Stiebel-Getriebebau GmbH & Co. KG, Waldbröl, Industriestraße 12, 51545 Waldbröl. Prokura erloschen: Schönstein, Matthias, Waldbröl, * ‒.‒.‒‒.
HRA 3936: Stiebel-Getriebebau GmbH & Co. KG, Waldbröl, Industriestraße 12, 51545 Waldbröl. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Jaksic, Sascha, Waldbröl, * ‒.‒.‒‒; Schönstein, Matthias, Waldbröl, * ‒.‒.‒‒.
HRA 3936: Stiebel-Getriebebau GmbH & Co. KG, Waldbröl, Industriestraße 12, 51545 Waldbröl. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.02.2016 mit der Stiebel ProTec GmbH & Co. KG mit Sitz in Waldbröl (Amtsgericht Siegburg HRA 5035) verschmolzen.
HRA 3936: Stiebel-Getriebebau GmbH & Co. KG, Waldbröl, Industriestraße 12, 51545 Waldbröl. Änderung zur besonderen Vertretungsbefugnis: Persönlich haftender Gesellschafter: Stiebel Verwaltungsgesellschaft mbH, Waldbröl (Amtsgericht Siegburg HRB 7420), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Stiebel-Getriebebau GmbH & Co. KG, Waldbröl (Industriestraße 12, 51545 Waldbröl). Unter Fortbestand im übrigen hat die Gesellschaft nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 01.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2008 Teile ihres Vermögens im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Stiebel Ing. Service GmbH & Co. KG, Waldbröl (Amtsgericht Siegburg HRA 5034) sowie die Stiebel ProTec GmbH & Co. KG, Waldbröl (Amtsgericht Siegburg HRA 5035) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen