TERMINUS Quartiersgaragen Ankerstraße 10 GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TERMINUS Quartiersgaragen Ankerstraße 15 GmbH & Co. KG am 05.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TERMINUS Quartiersgaragen Ankerstraße 10 GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2012 mit Änderung vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2012 und 16.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.12.2012 und 16.08.2013 mit der TERMINUS Quartiersgaragen Ankerstraße 15 GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 22165) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TERMINUS Quartiersgaragen Ankerstraße 10 GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf. (Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Wertpapieren auf eigene Rechnung der Gesellschaft.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: TERMINUS Quartiersgaragen VI. Verwaltung GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 68573), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.