HRA 70343: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 02.06.2021 mit Nachträgen vom 02.06.2021 und vom 15.06.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2021 mit Nachträgen vom 02.06.2021 und vom 17.06.2021 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 02.06.2021 mit Nachträgen vom 02.06.2021 und vom 17.06.2021 Teile des Vermögens auf die Telefónica Germany Zweite Mobilfunk Standortgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 256790) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 70343: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München. Die Minodes GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 152389 B) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 70343: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 70343: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München. Die Tarifhaus AG mit dem Sitz in Gräfelfing (Amtsgericht München HRB 225271) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 70343: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München. Die Abspaltung wurde am 27.08.2018 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Düsseldorf HRB 74152).
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