HRA 12268: Visser & Smit Hanab GmbH & Co. KG, Wesel, Trappstr. 6 - 8, 46483 Wesel. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: TrappInfra Services GmbH, Wesel (Amtsgericht Duisburg HRB 23713). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 12268: Visser & Smit Hanab GmbH & Co. KG, Wesel, Trappstr. 6 - 8, 46483 Wesel. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Visser & Smit Hanab GmbH, Wesel (Amtsgericht Duisburg HRB 29076) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.09.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 29076: Visser & Smit Hanab GmbH, Wesel, Trappstraße 6-8, 46483 Wesel. Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Duisburg HRA 12268) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 12268: Visser & Smit Hanab GmbH & Co. KG, Wesel, Trappstr. 6 - 8, 46483 Wesel. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Trappstr. 6 - 8, 46483 Wesel. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: TrappInfra Services GmbH, Wesel (Amtsgericht Duisburg HRB 23713). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 29076: Visser & Smit Hanab GmbH, Wesel, Trappstraße 6-8, 46483 Wesel. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.09.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung der TrappInfra Services GmbH in Wesel (Amtsgericht Duisburg HRB 23713) vom 28.09.2017 Teile ihres Vermögens, nämlich die aus der Zwischenbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.08.2017 im Umlaufvermögen unter Gliederungspunkt I.1 der Aktivseite ausgewiesenen Unfertigen Leistungen samt zugrunde liegenden Rechtsverhältnissen mit Dritten einschließlich der unter Gliederungspunkt I.2 der Zwischenbilanz erhaltenen Anzahlungen, sowie die unter Gliederungspunkt II.1 der Aktivseite ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie die unter Gliederungspunkt B. der Passivseite ausgewiesenen Sonstigen Rückstellungen in der Weise, dass diesen zugrunde liegende Rechtsverhältnisse übertragen werden, sowie die unter Gliederungspunkt C.1 der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie die aus der Anlage 3 zu dem Spaltungs- und Übernahmevertrag ersichtlichen Bürgschaftsverhältnisse (ausgereichte Bürgschaften) nebst Rückgewähransprüchen gegen Bürgschaftsnehmer und jeweiliger Regressverpflichtung gegenüber Bürgschaftsgeber, sowie die Eventualverbindlichkeiten aus Gewährleistungsverpflichtungen, die die aus der Anlage 4 (Kostenstellenplan) zu dem Spaltungs- und Übernahmevertrag ersichtliche Vorhaben und Werkunternehmerverpflichtungen betreffen, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die TrappInfra Services GmbH als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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