Werner Höfler GmbH & Co KG, Gäufelden (Feldbergstr. 45, 71126 Gäufelden). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Werner Höfler Verwaltungs-GmbH, Gäufelden (Amtsgericht Stuttgart HRB 721869). Prokura erloschen: Kufner, geb. Höfler, Ilona, Böblingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen. Eintragung des Schlussvermerks zur Ausgliederung von Amts wegen nachgeholt: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Werner Höfler Transporte e.K.", Gäufelden (Amtsgericht Stuttgart HRA 720813) am 09.03.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Werner Höfler GmbH & Co KG, Gäufelden (Feldbergstr. 45, 71126 Gäufelden). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kufner, geb. Höfler, Ilona, Böblingen, * ‒.‒.‒‒.
Werner Höfler GmbH & Co KG, Gäufelden (Feldbergstr. 45, 71126 Gäufelden). Der Einzelkaufmann Werner Höfler hat als Inhaber der Firma "Werner Höfler Transporte e.K.", Gäufelden (Amtsgericht Stuttgart HRA 720813) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.12.2006 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Werner Höfler GmbH & Co KG, Gäufelden (Feldbergstr. 45, 71126 Gäufelden, Anschaffung, Haltung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Grundbesitz (in beliebiger rechtlicher Ausgestaltung: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnungs- und Teileigentum, Wohnungs- und Teilerbbaurechte, Dauerwohn- wie Dauernutzungsrechte etc.) - jeweils im Rahmen der Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach § 34c GewO, nach dem Kreditwesengesetz oder sonstigen Gesetzen genehmigungspflichtig wären.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Werner Höfler Verwaltungs-GmbH, Gäufelden (Amtsgericht Stuttgart HRB 721869).