HRA 27483 HB: BLG AutoTerminal Deutschland GmbH & Co. KG, Bremen, Präsident-Kennedy-Platz 1 A, 28203 Bremen. Zweigniederlassung errichtet: 4. BLG AutoTerminal Deutschland GmbH & Co. KG, Niederlassung Dodendorf 39171 Sülzetal E.-H.-Harms Weg 1, 39171 Sülzetal
HRA 27483 HB: BLG AutoTerminal Deutschland GmbH & Co. KG, Bremen, Präsident-Kennedy-Platz 1 A, 28203 Bremen. Änderung zu Nr. 2: Aufgrund Verschmelzung geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG, Bremen, (Amtsgericht Bremen, HRA 4006 BHV)
HRA 27483 HB: BLG AutoTerminal Deutschland GmbH & Co. KG, Bremen, Präsident-Kennedy-Platz 1 A, 28203 Bremen. Zweigniederlassung errichtet: BLG AutoTerminal Deutschland GmbH & Co. KG, Niederlassung Duisburg 47229 Duisburg Rotterdamer Str. 100, 47229 Duisburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BLG AutoTerminal Duisburg Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 19833 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 27483 HB: BLG AutoTerminal Deutschland GmbH & Co. KG, Bremen, Präsident-Kennedy-Platz 1 A, 28203 Bremen. Zweigniederlassung errichtet: BLG AutoTerminal Deutschland GmbH & Co. KG, Niederlassung Hamburg 21107 Hamburg, Kattwyk Weg 7, 21107 Hamburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BLG AutoTerminal Hamburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 81744) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 27483 HB: BLG AutoTerminal Deutschland GmbH & Co. KG, Bremen, Präsident-Kennedy-Platz 1 A, 28203 Bremen. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: BLG AutoTerminal Deutschland Beteiligungs-GmbH. Persönlich haftender Gesellschafter: BLG AutoTerminal und Fahrzeuglogistik GmbH & Co. KG, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 22080 HB).
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